Das Verschicken von E-Mail-Massen- oder unangeforderten Werbesendungen ist verboten.
Private E-Mail-Adressen sind nur für privaten Gebrauch bestimmt und sind nicht für Werbezwecke gedacht.
Eine Erhebung und Verwendung dieser Kommunikationsdaten, soweit diese unrechtmäßig (z.B. ohne Zustimmung der Adresseneigner, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bzw. zweckentfremdet) erhoben wurden, ist in vielen Ländern illegal.
In Deutschland regelt dies das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG), in Österreich das Telekommunikationsgesetz, etc. Hier, der schönen Formulierung wegen, ein Auszug aus Letzterem:
Bundesgesetz betreffend die Telekommunikation (Telekommunikationsgesetz - TKG) Par. 101.
Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig.
Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich.
Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluß.
"Die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken bedarf der vorherigen - jederzeit widerruflichen - Zustimmung des Empfängers."
(Anmerkung: Der letzte Satz wurde eingefügt durch BGBl. I Nr. 188/1999 und trat am 20.08.1999 in Kraft.)
Par. 104 [...] (3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 500.000,- ÖS zu bestrafen, wer [...] 23. entgegen Par. 101 unerbetene Anrufe oder die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken tätigt.
»SPAM« ist eine Abkürzung (ein Akronym) und stand ursprünglich für »Spiced Pork and Ham« (Gewürztes Schweine- und Rindfleisch = Dosenfleisch).
Die Vorgeschichte des SPAMming:
Anfang des Jahrhunderts versuchte ein Londoner Fleischwarenhersteller, den Absatz zu erhöhen, indem er sein Hauptprodukt nicht nur in der Zeitung, sondern mittels über ganz Südengland verteilten Flugblättern bewarb. Jeder erreichbare Briefkasten wurde mit Werbung befüllt, auf den Straßen belästigten Verteiler die Passanten und von den Vehikeln der Firma aus wurden die Blätter wie Konfetti abgeworfen.
Natürlich war das des Guten zuviel: der Hersteller wurde von den verärgerten Briten boykottiert und machte Pleite.
Eine ähnlich kräftige Werbetrommel wird manchmal der Lebensmittelfirma Hormel Foods Corp., Austin, MN, USA, nachgesagt. Sie ließ sich den Begriff SPAM® als amerikanische Handelsmarke eintragen, und ist unter http://www.spam.com zu besuchen. Dieser kuriose Domain-Namen ist preisverdächtig ...
Berühmtheit erlangte der Begriff in den späten Sechzigern unseres Jahrhunderts durch einen Sketch der Satiregruppe »Monty Python's Flying Circus«:
In einem Schnellrestaurant mußten die Gäste feststellen, daß in nahezu jedem Gericht SPAM enthalten war. Die Situation artete im weiteren Verlauf dahingehend aus, daß eine Horde Wikinger, in der Ecke sitzend, »Lovely SPAM, wonderful SPAM!« skandierte.
Na, Mahlzeit. Alles in allem wurde der Begriff »SPAM« binnen weniger Minuten mehr als 120mal wiederholt, womit deutlich wird, daß es vor SPAM kein Entrinnen gibt!
Dieser Sketch dürfte dann auch später bei der Übernahme des Begriffes für die häufig wiederkehrenden, unerwünschten Werbemails Pate gestanden haben.
Nahezu jeder Benutzer von E-Mail wird irgendwann mit dem Thema »SPAM« konfroniert. Oft kommen so viele unverlangte E-Mail Massensendungen an, daß man kaum noch die interessanten Nachrichten dazwischen herauszufischen vermag. Man ärgert man sich, drückt mehrmals die Löschtaste und der lästige Müll landet im elektronischen Papierkorb.
Leider kommt der Unrat immer und immer wieder und nimmt dabei auch noch an Umfang zu. Da fragt man sich doch, was sich die Absender davon versprechen? Und wer tut so etwas?
Klar, Du selbst würdest natürlich niemals SPAMs versenden!
Oder doch? Hast Du es vielleicht schon getan, ohne es zu wissen? Und war das, was Du tatest, erwünscht oder zumindest erlaubt? Wurde es vielleich nur toleriert oder war es eigentlich verboten?
Natürlich plant kein normaler Mensch zu SPAMmen. Doch auch eine gutgemeinte Aussendung kann sich schnell als SPAM darstellen. Dazu einige Beispiele:
Ein Netz-User erhält eine Mail, in der über die Leiden eines Jungen in Brasilien oder drohende Abholzung von Wäldern informiert wird. Er wird gebeten, den eigenen Namen hineinzuschreiben und die Mail an alle Freunde und Bekannte weiterzusenden. Da er die Sache gut findet, schickt er an alle Adressen in seinem Verzeichnis eine Kopie.
Kurze Zeit später erhält der User neben Protesten der Empfänger eine Ermahnung seines SysOps (admins) sowie Abmahnungen von fremden Providern.
Zur Information: Hier handelte es sich nicht nur um SPAM, sondern sogar um eine Kettenmail nach dem Schneeballprinzip!
Ein Netz-User veröffentlicht ein Fan-Magazin. Um möglichst viele Menschen für über das Erscheinen der neuen Fanzine-Ausgabe zu informieren, setzt er eine entsprechende Mail in alle irgendwie themenbezogenen Newsgruppen. Und weil die Leser gleich einen guten Eindruck bekommen sollen, wird die Mail nicht nur als Text, sondern auch als HTML-Seite verschickt und ein schön buntes Bild des Fanzine-Logos angehängt.
Die Leser dieser Gruppen aber protestierten, weil sie keine Werbung lesen und Bildchen ansehen wollten, sondern diskutieren. (Und statt mehr Leser bekommt der User fortan unangefordert Unmengen uninteressanter Werbe-Mails, da offenbar andere SPAMmer die Adresse aus der Mail entnommen haben.)
Eine Stadt plant eine kulturelle Veranstaltung. Lehrende an Universitäten sind sicherlich kulturinteressiert und deren E-Mail-Adressen gibt es auf dem Servern der Unis. Kurzerhand werden eine Reihe von Mails losgeschickt.
Und schon hagelt es - neben dankender Antworten - wütende Proteste an die Stadt als SPAMmer.
Eine Firma möchte eine Umfrage machen. E-Mail ist modern, Adressen gibt es im Internet genügend und schon ist ein Fragebogen auf seine elektronische Reise geschickt.
Wieder hagelt es Proteste, die Firma bekommt Abmahnungen und findet sich plötzlich auf der schwarzen SPAM-Liste, die bewirkt, daß viele Provider keine Mails mehr entgegennehmen.
Gleichgültig, ob es sich hier um eine Privatperson, eine Stadt oder eine Firma handelt; trotz der eigentlich logischen Überlegungen kann im Internet aus Unwissenheit über die Gesetze und/oder die Gepflogenheiten schnell Ärger entstehen.
Wer SPAM an User-Adressen der MAUS Tübingen schickt, kann sich als Privatperson eine erklärende Ermahnung, im Wiederholungsfalle oder bei klar erkennbaren kommerziellen Absichten aber eine Abmahnung und ggf. eine Klage (u. a. wegen Verstoßes gegen Par. 28 Abs. 1 Satz 2 BDSG) einfangen!
SPAM ist nicht egal, SPAM ist nicht lustig, SPAM ist hier verboten!
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